Allgemeine Nutzungsbedingungen des Lokals vom Kunden
SUN &SNOW – Die SUN &SNOW Gesellschaft mit beschränkter Haftung und dem Sitz in Warschau gilt als eine
Partei bei Mietverträgen mit Kunden die für einen touristischen oder auch Erholungsaufenthalt ein Appartement
mieten möchten.
Kunde – das ist eine natürliche oder juristische Person, die als eine Partei betrachtet wird beim Vertrag für
temporäre Nutzung von einem Wohnlokal (Mietverträge von Appartements für touristische oder
Erholungsaufenthälte) das SUN & SNOW zur Verfügung stellt.
Appartement – das ist ein Wohnlokal, dass ausführlich im Angebot beschrieben ist und auf der Internetseite von
SUN & SNOW dargestellt wird und dieses Lokal wird vom Kunden für einen touristischen oder auch
Erholungsaufenthalt gemietet.
§ 1.
Allgemeine Bestimmungen
1. Die vorliegenden allgemeinen Nutzungsbedingungen des Lokals, nachstehend Bedingungen genannt, bilden
einen integralen Teil des Mietvertrages von Appartements für touristische oder Erholungsaufenthälte, der
zwischen dem Kunden und Sun & Snow, oder einem Handlungsbevollmächtigten der Sun & Snow repräsentiert,
abgeschlossen wird.
2. Sun & Snow deklariert, dass nach dem Abkommen mit dem Inhaber des Wohnlokals, nachstehend
Appartement genannt, im Rahmen der handhabenden Mietverwaltung zu der Dienstleistung befugt ist für eine
bestimmte Zeit Appartements dem Kunden für touristische oder Erholungsaufenthälte zugänglich zu machen.
3. Sun & Snow beschäftigt sich ebenfalls mit Dienstleistungen die einem kurzzeitigen mieten des Appartements
begleiten, solche wie Marketing, Werbung, Erhaltung von Sauberkeit und Beaufsichtigung als auch Information.
§ 2.
Reservierung
1. Aktuelle Katalog Wohnungen für kurzfristige touristische, Miete, zusammen mit ihren detaillierten Beschreibung ist auf der Website www.sunandsnow.pl
2. Apartment Reservation Kunde kann online unter www.sunandsnow.pl machen, elektronisch (E-Mail) oder per Telefon.
3. Der Kunde erhält eine Mail-Formular, Bestätigung durch Klicken auf einen Link bestätigt dies bedeutet die Bildung eines Vertrages erfolgen.
§ 3.
Entlohnung für die Dienstleistung und Bedingungen der Zahlung
1. Die Entlohnung für die Vermietung des Appartements für einen touristischen Aufenthalt wird jedes Mal in dem
Formular festgelegt. (§ 2 Satzung, 4 Bedingung)
2. Die in etwa entsprechende Entlohnung die sich im Katalog preis Angebot auf der Internetseite, als auch im
Reservierungsformular befindet, beinhaltet die Waren- und Dienstleistungssteuern.
3. Die Entlohnung umfasst:
Die Bezahlung für, die im Reservierungsformular vereinbarte Anzahl von Personen, für den
Aufenthalt im Appartement
Die Kosten der vom Kundel und den Begleitpersonen verbrauchten Medien in der Zeit der
Reservierung
4. Gehalt nicht enthalten Ortstaxe und einmalige Kosten für die Reinigung (verfügbar unter www.sunandsnow.pl in der "Preise")
5. Einschließlich der Vollendung der Reservierung (§ 2 Satzung, 4 Bedingung) ist der Kunde dazu verpflichtet den
im Reservierungsformular angegebenen Betrag auf das angegeben Konto einzuzahlen (25% betrag der
Aufenhalt). Sollte es nicht zur Einnahme der Gebühr bis zum im Formular angegeben Tag kommen, wird die
Reservierung aufgehoben.
6. Falls die Reservierungsgebühr nach dem im Formular angegeben Termin einkommt wird die Reservierung
wiederhergestellt, wenn Sun & Snow noch über freie Plätze verfügt. Sollte es nicht zur Reservierung kommen
wird die Gebühr zurückerstattet nachdem Sun & Snow die Aufrechnung durchführt.
7. Der restliche Teil der Entlohnung (75% betrag der Aufenhalt) ist spätestens am 14Tage des geplanten
Aufenthaltes im Appartement, zu bezahlen. Der Beschluss der 2.Satzung wird dementsprechend angewendet.
§ 4.
Die Abänderung und Aufhebung der Reservierung durch den Kunden
1. Die Änderung der Reservierung ist nur möglich wenn in dem vom Kunden neu angegebenen Termin das
Appartement nicht reserviert worden ist. In diesem Fall ist die Abänderung kostenfrei.
2. Wenn die Änderung der Reservierung nicht möglich ist und der Kunde von dem Vertrag zurückgetreten ist, die
Reservierung aufgehoben hat oder der Kunde hat den Vertrag nicht vollbracht (keine Anreise) ist Sun & Snow
dazu befugt eine Aufrechnung durchzuführen in Höhe von:
3. Einzahlen 25% bertag der Aufenhalt der eingezahlten Reservierungsgebühr – bis 21 Tage vor Mietbeginn
4.Einzahlen 75% betrag der Aufenhalt (II Rate) der eingezahlten Reservierungsgebühr – von 14 oder wenige
Tage vor Mietbeginn
§ 5.
Die Abänderung und Aufhebung der Reservierung durch Sun & Snow
1. Die Änderung der Reservierung durch Sun & Snow ist nur dann möglich wenn eine höhere Gewalt auftritt die
es unmöglich macht die Dienstleistungen von Sun & Snow zu erfüllen. Als höhere Gewalt betrachtet man
Naturkatastrophen, die Beschlagnahme des Appartements durch irgendein Organ der Staatsmacht mit
irgendeinem Grund, Streike, Kriege und Unruhen als auch den Entzug von Elektrizität, Gas, Wärmeenergie oder
Wasser durch den Lieferanten des Appartements. In dem Falle hat Sun & Snow die Pflicht dem Kunden einen
anderen Termin vorzuschlagen oder vom Vertrag zurücktreten und dem Kunden die eingezahlte Anzahlung
zurückzahlen. (Aufhebung der Reservierung)
2. Sun & Snow behaltet sich das Recht vor in außergewöhnlichen Situationen – das heißt eine Betriebsstörung im
Appartement, Diebstahl oder ein zufälliges Ereignis – den Zugang zu einem gleichgroßen Lokal in demselben Ort
zur Verfügung zu stellen. Falls der Kunde mit dem Ersatzlokal nicht einverstanden ist wird der Vertrag entbunden
und Sun & Snow ist verpflichtet die eingezahlte Anzahlung dem Kunden zurückzuzahlen.
3. In jeglicher Situation bei der die Reservierung gewechselt oder aufgehoben wird, die nicht in der 1. oder 2.
Satzung erwähnt worden ist, ist Sun & Snow dazu verpflichtet eine vertragliche Strafe zu bezahlen in Höhe der
Anzahlung des jeweiligen Appartements.
§ 6.
Der Aufenthalt des Kunden
1. Der Aufenthalt des Kunden beginnt um 15.00 Uhr am ersten Tag der Reservierung. Der Kunde ist dazu
verpflichtet das Appartement von einem Abgeordneten von Sun & Snow zu einer von den Parteien vereinbarten
Stunde zu empfangen, um den technischen Zustand und die Sauberkeit zu prüfen.
2. Zur Absicherung eventueller Schadensersatzansprüche kann Sun & Snow eine Kaution im Moment des
Empfanges des Appartements vom Kunden entnehmen. Die Kaution ist zinsfrei und wird dem Kunden nach dem
Aufenthalt im Moment der Schlüsselübergabe zurückerstattet.
3. Der Schluss des Aufenthaltes erfolgt um 11 Uhr am letzten Tag des reservierten Termins. Der Kunde ist dazu
verpflichtet bis 11 Uhr oder einer mit Sun & Snow vereinbarten Stunde die Schlüssel im Appartement einem
Abgeordneten von Sun & Snow zurückzugeben.
4. Der Kunde verpflichtet sich zur bestimmungsgemäßer Benutzung des Appartements, wobei keine Elemente
der Ausstattung des Appartements entfernt werden und der Kunde ist ebenfalls dazu verpflichtet die Schlüssel zu
dem Appartement nicht zu kopieren.
5. Der Kunde ist dazu verpflichtet jedes Mal das Appartement wenn er es verlassen möchte zu versichern durch
das Schließen von Fenstern und der Eingangstür, als auch einer sorgfältigen Obhut der Schlüssel.
6. Der Kunde ist dazu verpflichtet die Anzahl der im Reservierungsformular oder auf der Internetseite
angegebenen Begleitpersonen nicht zu überschreiten.
7. Der Kunde ist dazu verpflichtet keine Tiere im Appartement aufzuhalten (Sofern nicht anders mit der Buchungsstelle bei Sun & Snow vereinbart) und in allen Appartements von Sun &
Snow gilt ein generelles Rauchverbot.
8. Der Kunde und seine Begleitpersonen sind dazu verpflichtet dem Abgeordneten von Sun & Snow die
Möglichkeit auf eine zeitliche Anmeldung im Appartement zu geben.
9. Im Falle der Verletzung der bestimmten Regeln im vorliegenden Paragraph ist Sun & Snow zu einer
Aufrechnung von der Kaution berechtigt für den Aufenthalt einer unangemeldeten Person, die Kosten der
Instandsetzung des Appartement wie auch anderer Schadensersätze. Im Falle wenn der Wert der
obenerwähnten Ansprüche den Wert der Kaution überschreitet ist der Kunde dazu verpflichtet den Unterschied
unmittelbar zu decken.
10. Im Falle einer besonders krassen Verletzung der bestimmten Regeln im vorliegenden Paragraph ist Sun &
Snow dazu befugt vom Vertrag zurückzutreten mit unmittelbarer Folge und der Beseitigung des Kunden mit
seinen Begleitpersonen aus dem Appartement mit der Begleitung der Polizei. Der Beschluss der 9.Satzung wird
dementsprechend angewendet.
11. Der Kunde kann während des Aufenthaltes im Appartement jegliche Bemerkungen und Forderungen unter
der Nummer melden, die sich in der schriftlichen Information zusammen mit den Bedingungen im Appartement
befindet.